Hochwasser, Lärm und Abgase, sind Obdachlose Menschen 2. Klasse?
Die AGVL hilft Obdachlosen und Anliegern
Eigentlich sollten die Container bereits seit Oktober 2013 bewohnt sein. So wurde es den Gemeinderäten jedenfall im Sommer letzten Jahres verkündet. Offensichtlich gab es aber einige Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Beschlusses. Denn das Vorhaben steht auf tönernen Füßen - besser gesagt auf schwammigem Boden.
Der vorgesehene Standort, eingezwängt zwischen der stark befahrenen Gebersheimer-Straße und der internationalen Güterbahnlinie in Richtung Schweiz, ist baurechtlich Außenbereich. Lt. Flächennutzungplan darf das Gelände nur für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Dies ist auch notwendig, denn der Bereich ist lt. Hochwasserkarte des Landes Baden-Württemberg Überschwemmungsgebiet des Lohlenbachs und wenn es ganz dick kommt, auch der Glems. Denn der Lohlenbach mündet an dieser Stelle in die Glems und die Glems hatte dort, wo die Container hinkommen sollen, früher ihr altes Flussbett.
Die Gefahr ist nicht nur theoretischer Natur, denn das Gelände ist in der Vergangenheit bereits mehrfach überschwemmt worden. Die Hauptgefahr kommt von Starkregenereignissen im Lohlenbachtal. Daher ist das in einer Presseäußerung der Stadt Leonberg genanne Argument, dass die Gefahr durch Hochwasserschutzmaßnahmen am Eisengriff gebannt sei, nicht stichhaltig. Leider haben Starkregenereignisse die unangenehme Eigenschaft, dass das Wasser sehr schnell kommt, d.h. die künftigen Bewohner haben praktisch keine Vorwarnzeit. Wenn man bedenkt, dass die Container vor allem für alleinstehende Obdachlose vorgesehen sind, welche meist nicht mehr ganz gesund sind, so könnte ein solches Ereignis durchaus ernsthafte Folgen für Leib und Leben der Bewohner haben. Zumal lt. Hochwassergefahrenkarte die Überschwemmungshöhe bis zu 2 m betragen kann. Zu beachten ist auch, dass durch den Klimawandel die Wahrscheinlichkeit solcher Ergeinisse und ihre Intensität zunimmt.
Daher ist es auch kein Wunder, dass selbst die dortigen Anlieger keine Hochwasserversicherung bekommen können, obwohl sie noch ein gutes Stück vom Kernbereich des Überschwemmungsbereichs entfernt liegen. Sie befürchten nun, dass durch die große Fläche, welche für das Bauvorhaben versiegelt wird, die Hochwässer bei ihnen zunehmen sowie höher steigen und sie obendrein auch noch auf den Schäden sitzen bleiben.
Aber auch der Lärm und die Abgase der stark befahrenen Gebersheimer Straße sowie vor allem des nächltichen Güterzugverkehrs würden den Bewohnern Tag und Nacht keine Ruhe lassen und ihre Gesundheit beeinträchtigen. Näheres dazu ist in einer Abschätzung der Lärm- und Schadstoffsituation zu entnehmen, welche der Sprecher der AGVL Ewald Thoma auf Bitte der Anlieger erstellt hat..
Immerhin konnten die Anlieger dadurch erreichen, dass in den Containern Schallschutzfenster eingebaut werden müssen. Diese lösen das Lärmproblem aber allenfalls teilweise, denn ob die Leichtbauweise der Container den mit Erschütterungen verbundenen Güterzuglärm abhalten kann, ist zweifelhaft. Die hohe Schadstoffbelastung wird von der Stadt als 'Spekulation' bezeichnet, aber ein Nachweis dafür, dass die Grenzwerte tatsächlich nicht überschritten werden, konnte sie nicht erbringen.
Rein rechtlich gesehen ist dieser Standort kaum genehmigungsfähig, da für Außenbereiche gemäß §35 des Baugesetzbuches eine ganze Reihe K.O.-Kriterien gelten, welche durch das Bauvorhaben verletzt werden.
Vor diesem Hintergrund haben die Anwohner Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.
Weitere Infortmationen sind der Pressemitteilung der Anlieger, der Stellungnahme der Anlieger zum Bauantrag sowie der Antwort der Genehmigungsbehörde zu entnehmen.
Auch die Presse hat schon reagiert: