Satzung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrslärm Region Leonberg (AGVL)  

§ 1 Name

Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen ’Arbeitsgemeinschaft Verkehrslärm Region Leonberg’ abgekürzt AGVL.

§ 2 Aufgaben und Zweck

1.      Zweck der AGVL ist eine Verbesserung der Lärmsituation – verursacht durch Verkehrslärm- zu erreichen.

2.      Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch geeignete Maßnahmen, z.B.
Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen sowie durch die Mitgliedschaft bei der ‚Allianz gegen Umweltschäden durch Schienenverkehr’ (AGUS).

3.      Die AGVL ist selbstlos tätig. Die Arbeit der AGVL darf insbesondere nicht die Gemeinnützigkeit der sie tragenden Vereine/Gruppierungen gefährden.

4.      Die Ämter der AGVL sind Ehrenämter

§ 3 Mitgliedschaft

1.      Die AGVL wird durch Bürgergruppierungen (Vereine und/oder Initiativen) getragen.

2.      Es können sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie Bürgergruppierungen Mitglied werden, wenn sie ideell und materiell die Ziele der AGVL nach §2 unterstützen. 

3.      Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand beantragt.

4.      Der Vorstand und der Beirat entscheiden über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss aus wichtigem Grund durch Beschluss des Vorstands und des Beirats oder Tod des Mitglieds. Der Austritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand jederzeit möglich.

§ 5 Beiträge, Gebühren und Spenden

Regelmäßige Beiträge werden nicht erhoben. Die Finanzierung von Projekten erfolgt im Einzelfall und wird durch den Vorstand und den Beirat geregelt.

§ 6 Organe der AGVL

Organe der AGVL sind der Vorstand und der Beirat

§ 7 Vorstand

1.      Der geschäftsführende Vorstand setzt sich aus dem Sprecher, dem Stellvertreter und dem Schriftführer zusammen. Der Sprecher und sein Stellvertreter sind je einzeln zur Vertretung der AGVL berechtigt.

2.      Der Vorstand wird alle 2 Jahre neu gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt

3.      Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand und der Beirat für die restliche Amtsdauer ein Ersatzmitglied wählen.

§ 8 Beirat

1.      Der Beirat setzt sich aus jeweils einem Vertreter der nicht bereits im Vorstand vertretenen Vereine/Initiativen zusammen.

2.      Der Beirat mit jeweiligen Stellvertretern wird alle 2 Jahre durch die die AGVL tragenden Vereine/Initiativen bestimmt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl/Neubestimmung im Amt.

§ 8 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder des Vorstands und des Beirats. Es müssen mindestens 2/3 der Vereine/Initiativen anwesend sein.

Leonberg, 24.September 2008

 

Unterschriften der Vereine/Initiativen zur Gründung der AGVL am 24.09.2008

 

Verein / Initiative

Unterschrift des   Vorsitzenden

Bürgerforum Magstadt   e.V.

 

Bürgerverein Eltingen   e.V.

 

Bürgerverein Leonberg   Ezach e.V.

 

Bürgerverein Leonberg   Silberberg e.V.

 

Bürgerinteressengemeinschaft   Gartenstadt Glemstal e.V. (BiGG)

 

Haldengebiet Leonberg   Initiativgemeinschaft

(H.A.L.Lig)