Eine mühsame Angelegenheit .....

Die EU hat bereits im Jahre 2002 in der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie den Mitgliedsländern eine recht detaillierte Lärmaktionsplanung auferlegt. Das grundsätzliche Ziel der Richtlinie lautet:

"Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht. Hierfür ist es notwendig „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.”

Deutschland hat diese Richtlinie erst recht spät in nationales Recht umgesetzt und handhabt auch die Umsetzung nicht besonders zielstrebig. In Baden-Württemberg wurde die Verantwortung für die Durchführung der Lärmaktionsplanung auf die Kommunen verlagert, aber die Kommunen haben wenig Kompetenzen für die konkrete Umsetzung. Seit Anfang 2015 wurde die Kompetenz für die Bahnstrecken des Bundes auf das Eisenbahnbundesamt (EBA) zurück verlagert. Damit wurde eine neue Zuständigkeits- Schnittstelle geschaffen, was die Sache nicht gerade vereinfacht. Für den Stuttgarter Flughafen ist das Regierungspräsidium zuständig.

Wesentliche Grundlage der Planung sind Lärmkartierungen für Straßen, Bahnlinien und Flugverkehr, welche ab einer bestimmten Verkehrsmenge durchgeführt werden müssen. Für die Bundes- und Landesstraßen erfolgte in Baden-Württemberg die Kartierung durch die LUBW in Karlsruhe . Für die Bahnlinien ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig. Für den Rest der Straßen sind die Gemeinden selbst in der Pflicht. Darüber hinaus muss auch der weitere Umgebungslärm betrachtet werden. Dazu Ziffer 5 der Richtlinie:

(5) Die vorliegende Richtlinie sollte unter anderem die Grundlage für die Weiterentwicklung und Ergänzung der bestehenden Gemeinschaftsmaßnahmen in Bezug auf die Lärmemissionen der wichtigsten Lärmquellen - dies sind insbesondere Straßen- und Schienenfahrzeuge sowie Infrastruktureinrichtungen, Flugzeuge, Geräte, die für die Verwendung im Freien vorgesehen sind, Ausrüstung für die Industrie sowie ortsbewegliche Maschinen - und für die Entwicklung zusätzlicher kurz-, mittel- und langfristig angelegter Maßnahmen bilden.

Die EU-Richtlinie sieht zwei Umsetzungsstufen vor. Die erste Stufe ist bereits seit längerer Zeit abgeschlossen. Die 2. Stufe müsste eigentlich auch schon abgeschlossen sein. Die Kartierungen hätten entsprechend der EU-Verordnung schon am  30..6. 2012 fertig sein sollen. Sowohl die LUBW als auch das EBA konnten diesen Termin nicht annähernd einhalten. Das EBA hat erst im Frühjahr die Karten vorgelegt.

Hier in der Region Leonberg sind die Gemeinden momentan mit unterschiedlicher Geschwindigkeit in der Lärmaktionsplanung unterwegs. Z.B. sind Renningen, Ditzingen und Korntal schon sehr weit fortgeschritten. Leonberg hat den Entwurf des Lärmaktionsplans nun nach einer Mahnung des Gemeinderats endlich am 13.10 in den Gemeinderat eingebracht.  Der Plan soll danach 6 Wochen öffentlich ausgelegt werden.

 
Die EU-Verordnung schreibt eine Bürgerbeteiligung zwingend vor. Sie soll innerhalb dieser Auslegungsfrist in Form einer Informationsveranstaltung erfolgen.

Einen guten Überblick, wie die Pläne aufzustellen sind gibt die folgende Webseite des Verkehrsministeriums

Vorgaben des Ministeriums