Aktueller Status Lärmaktionsplanung
(wird laufend fortgeschrieben, zeitlich letzte Aktivität oben, siehe auch Seiteninfo 'aktualisiert am')
01.03.2018 Beschluss über den Lärmaktionsplan Stufe 2 des Gemeinderats
Hinweis: Anlage 3 enthält das Soundplangutachten mit den Karten
Damit ist der Lärmaktionsplan Stufe 2 endgültig beschlossen und geht in die Umsetzung
22.9.2017 Ende der Abgabefrist der Stellungnahmen
Die AGVL gibt eine Stellungnahme ab; siehe Stellungnahme und weiteren Infos
27.6.2017 Nach eine Sondersitzung des Planungsausschusses erneute Vorlage des Entwurfs im Gemeinderat
u.a.Beschluss einer Resolution, nochmalige Auslegung des Entwurfs zur Stellungnahme durch die Bürger
31.1.2017 Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat
Der Gemeinderat schickt die Verwaltung in die zweite Runde. Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt, mit 5 db(A) niedrigeren Richtwerten neu zu rechnen
24.1.2016 Aufgrund einer Störung ab sofort kein Vorschlag des Tages mehr
Ab dem 4.1.2015: Vorschlag des Tages als Hauptbeitrag auf unserer Seite
17.12.2015: Verlängerung der Einwendefrist bis zum 31.1.2016 im Amtsblatt bekannt gegeben
27.11.2015: Hauptversammlung Bürgerverein Ezach mit OB Schuler als Gast
Stichworte zur Versammlung:
Diskussioin über Stadtteilprobleme, lebhafte Diskussion über das Thema Verkehrslärm, deutlicher Gegensatz zwischen der Auffassung des OB und allen Diskutanten, OB sieht in LAP eine reine Fachplanung, also kein politisches Thema. OB verweist auf vergangene Erfolge im Lärmschutz, die er gegen die Bürgervereine durchgesetzt habe, v.a. Engelbergtunnel und Westanschluss. Er sieht keine weiteren Möglichkeiten, jedenfalls hat er keine Vorschläge für weiteren Lärmschutz gemacht. Diskutanten (auch anwesende Gemeinderäte) fordern von ihm einhellig stärkeres und hartnäckiges politisches Engagement im Lärmschutz.und zeigen Möglichkeiten auf. Die AGVL bietet noch einmal Unterstützung an.
Anmerkung: Der zugehörige LKZ-Artikel (leider nicht On-line verfügbar) erweckt den Eindruck, dass das Thema Flüchtlinge Hauptthema gewesen sei. Dies war keineswegs der Fall. Auf dieses Thema ging lediglich der OB ein, weil es auf der Themenliste des Bürgervereins für den Vortrag des OB stand. Es wurde darüber aber nicht diskutiert.
26.11.2015: Informationsveranstaltung der Stadt im Rahmen der Bürgerbeteiligung (sehr unbefriedigend, Bericht später)
Ab 14.10.2015Erste Aktivitäten der AGVL nach der Einbringung des Planentwurfs im Gemeinderat
Wir haben die vorhandene Unterlagen grob analysiert und sind folgendem Ergebnis gekommen
- Der Entwurf schränkt die von der EU vorgegebenen Ziele sehr stark ein.
- Insgesamt sind in Leonberg (einschließlich aller Teilorte) mehr als 17.000 Einwohner, d.h. mehr als 1/3 der Bevölkerung von zu hohem Lärm betroffen (Mittelungspegel von mehr als 50 db(A))
- Die Empfehlung des Landes bei den Lärm-Zielwerten werden nicht eingehalten. Dadurch wird die Zahl derjenigen Einwohner, für die Maßnahmen vorgesehen sind, von vornherein auf nur ca. 300 Einwohner eingeschränkt (nur Betroffene des Straßenlärms, die Betroffenen des Schienenlärm werden auf das zuständige Eisenbahnbundesamt verwiesen).
- Es wird nur Verkehrslärm betrachtet - nicht der weitere Umgebungslärm und es gibt keine Gesamtlärmbetrachtung
- Die Vorgehensweise entspricht nicht dem Leitfaden des Landes. Es ist lediglich ein 1-stufiges Verfahren vorgesehen.
- Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind recht schwammig formuliert und nur unverbindliche Empfehlungen ohne Terminzusagen.
- Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen kaum über die bereits im Lärmaktionsplan Stufe 1 aus dem Jahre 2009 festgelegten Maßnahmen hinaus.
- Die vorgeschriebene aktive Bürgerbeteiligung, welche in der EU-Verordnung einen hohen Stellenwert hat, wird auf ein Minimum begrenzt.
Vor diesem Hintergrund haben wir folgenden Brief an den Gemeinderat geschrieben:
Die Verwaltung legt den Entwurf des Lärmaktionsplans dem Gemeinderat vor. Nach der Vorberatung im Planungsausschuss hat der Gemeinderat am 13.10.2015 darüber beraten und ihn gebilligt (wobei es zu diesem Begriff einige Diskussionen gab). Er sollte 6 Wochen im Rathaus ausgelegt, in dieser Zeit die Träger öffentlicher Belange gehört und eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Am 28.10.2015 wurde dies im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht. Dabei wurde auch die nähere Vorgehensweise beschrieben:
- Auslegung des Plans vom 6.11.2015 bis 18.12.2015 im Neuen Rathaus
- Öffentliche Informationsveranstaltung am 26.11.2015, 18:00 in der Stadthalle
- Stellungnahmen können bis zum 4.1.2016 vorgebracht werden
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