Die hier aufgeführten allgemeinen Fragen und Antworten erläutern einige grundsätzliche Gesichtpunkte zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Hintergründen der Lärmaktionsplanung.
Jeder, der sich von Lärm belästigt fühlt. Für Politik und Verwaltung gewinnt das Thema an Stellenwert, umso mehr Bürger sich beteiligen.
Per formlosen Brief an die Stadtverwaltung, zur Niederschrift im Zimmer Nr. 305 des Rathauses oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ansprechpartenr bei der Stadtverwaltung ist Herr Rosenbauer.
Natürlich sollte der Autor einer Stellungnahme selbst betroffen sein und sein Anliegen verständlich schildern. Ansonsten ist keine besondere Form erforderlich.
Es geht um"Umgebungslärm" und dabei handelt es sich um "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ..." ausgeht.
Alles Mögliche:
Selbstverständlich Name & Adresse;
Der Text könnte z.B. so lauten: "Ich freue mich über die Durchführung einer Lärmaktionsplanung für meine Heimatstadt, möchte dabei mitwirken und zusätzliche Vorschläge machen. Ich fühle mich durch Umgebungslärm aus folgenden Quellen ... betroffen ...
Dann kommen Ideen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge. Auch Fragen sind erlaubt.
Für unterschiedliche Lärmverursacher gibt es unterschiedliche Gesetzeswerke mit unterschiedlichen Richt-, Grenz- oder Vorsorgewerten. Ein regelrechter Wirrwarr von Regelungen also. Um aber nun im Rahmen der Lärmaktionsplanung bei der Mitwirkung der Öffentlichkeit mitzumachen, muss man kein Jurist, Physiker oder Verwaltungsfachmann sein. Es genügt, dass man betroffen ist. Jeder von uns weiß schließlich selbst, was lästig ist.
Nein. Es ist nicht verbindlich geregelt, wann ein Lärmaktionsplan zwingend Lärmminderungsmaßnahmen vorsehen muss und wie diese aussehen sollen. Hier besteht für die Gemeinden großer politischer Gestaltungsspielraum. Es gibt lediglich Empfehlungen seitens des Landes. Stadtverwaltung und Gemeinderat dokumentieren im Lärmaktionsplan letztlich, ob bzw. wie wichtig ihnen das Thema Lärmminderung ist.
Bitte bedenken Sie: Wenn sich viele Bürger mit Stellungnahmen beteiligen, dann werden Politiker hellhörig ...
Nein.
Aus dem Lärmaktionsplan entsteht kein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen oder auf einen bestimmten Zeitpunkt für deren Umsetzung. Dies ist derzeit grundsätzlich nur bei Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Verkehrsweges möglich. Alles steht unter Finanzierungsvorbehalt. Dennoch ist wichtig, das ein Lärmproblem im Lärmaktionsplan dokumentiert ist und die Stadt mit Unterstützung ihrer Bürger konsequent und hartnäckig die Beseitigung der Probleme vorantreibt. Vor allem, wenn es darum geht, für Lärmschutz Geld aus Töpfen des Landes und des Bundes zu bekommen, ist dies wichtig. Denn nur wer weiß, was er will, bekommt heutzutage auch etwas. Dies zeigen zahlreiche Beispiele aus anderen Städten und Regionen. Gerade eine so stark belastetete Stadt wie Leonberg hat dafür durchaus Chancen.
Außerdem wird das Wegschauen und Nichtstun in Zukunft immer schwieriger. Und dann gibt es regelmäßig Wahlen, vor denen Politiker gefragt werden könnten, wie es mit der Umsetzung der versprochenen Maßnahmen steht....
Die Kommune, in unserem Falle also die Stadt Leonberg. Die Attraktivität einer Gemeinde hängt neben vielen anderen Faktoren davon ab, ob die Lärmbelastung akzeptabel ist oder, falls zu hoch, ob die Belastung mit der Zeit verbessert wird. Leonberg steht hier im Wettbewerb mit aufstrebenden Nachbargemeinden und muss sich anstrengen, um sich zu behaupten. Der Lärmaktionsplan darf deshalb gut sein. Beteiligen SIe sich daran ...