Ersatzautobahn ohne Lärmschutz - geht's noch?
Am 29.4.2014 wird der 3. Bauabschnitt der B 464 zwischen der Ausfahrt Magstadt Nord und dem Anschluss an die B 295 südlich von Renningen offiziell für den Verkehr freigegeben. Inoffiziell wird damit auch der so genannte provisorische Lückenschluss, d.h. die Anbindung der B 464 an die B 295 ebenfalls für den Verkehr freigegeben.
Die damit verbundenen umfangreichen Baumaßnahmen, u.a. mit der Errichtung einer großen Rampe und 2 Kreisverkehren sind im Planfeststellungsverfahren für den 3. Bauabschnitt der B 464 nicht enthalten. Es gibt dafür offensichtlich keine Baugenehmigung., obwohl gerade damit die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die prognostizierten hohen Steigerungen des Verkehrsaufkommens auf der B 295 bis zum Westanschluss Leonberg und in Richtung Calw über die Nord-Süd-Straße Renningen bis zum Anschluss Rutesheim überhaupt bewältigt werden können. Bei einer überlegten und zukunftsweisenden Verkehrsplanung hätte es keines Provisoriums bedurft. Die von den Behörden insbesondere vom Regierungspräsidenten und dem Landrat vertretene Auffassung der „Bündelung des Fernverkehrs auf die A8 und A81“ wird schon jetzt durch die Realität ad absurdum geführt; das „Provisorium“ wird dies noch verstärken.
Nach einem Schriftwechsel im Anschluss an den Infoabend in Renningen am 17.1.2014 mit dem Verkehrsministerium müssen wir leider feststellen, dass die Anwohner vor den Folgen dieser hohen Verkehrszunahme, nicht geschützt werden sollen. Sie werden stattdessen vertröstet auf das Planfeststellungsverfahren, welches die endgültige bauliche Lösung für den Lückenschluss bringen soll. Es ist aber derzeit völlig unklar, wann eine solche Lösung kommen wird. Es fehlt offensichtlich auf unabsehbare Zeit das Geld. Darüber hinaus ist über die Art der Lösung ein politischer Streit entstanden. Letztlich kann dies dazu führen, dass das Provisorium eine Dauerlösung wird. Bei der bisherigen Planung des Regierungspräsidiums hat der Schutz vor Lärm und Schadstoffen ohnehin keine Rolle gespielt. Äußerungen des zuständigen Regierungspräsidiums ist zu entnehmen, dass allenfalls eine Prüfung der Lärmsituation nach dem Bau vorgesehen sei. Das Regierungspräsidium vertritt auch nach wie vor den Standpunkt, dass die hohe Verkehrszunahme im Wesentlichen auf eine Steigerung des Regionalverkehrs zurückzuführen sei. Bereits derzeit belegt aber die Realität, dass der Fernverkehr diese Strecke intensiv nutzt.
Dieses Vorgehen ist für die betroffenen Bürger in Renningen und Leonberg völlig inakzeptabel und rechtlich fragwürdig. Wir als in der AGVL zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen betonen, dass wir von allen politischen Parteien und den beteiligten Behörden enttäuscht sind. Die gesamte Planung ist Stückwerk. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass dadurch, dass es für das Provisorium offensichtlich keine Baugenehmigung gibt, den betroffenen Bürgern in Renningen und Leonberg die Möglichkeit genommen wurde, förmliche Anregungen und Einwendungen vorzubringen.
Wir fordern daher:
- Sofortige Untersuchung der Auswirkungen der prognostizierten Verkehrszunahme bezüglich Lärm- und Schadstoffen entlang der gesamten B 295 vom Ortsausgang Renningen in Richtung Weil der Stadt bis zum Westanschluss Leonberg sowie zum Anschluss Rutesheim
- Sofortige Einrichtung einer Bürgerbeteiligung unter besonderer Berücksichtigung wie verhindert bzw. abgemildert werden werden kann, dass die Gesamtstrecke von Böblingen Hulb bis Leonberg West sowie auch die Strecke vom Lückenschluss bis zur Ausfahrt Rutesheim als Ersatzautobahn für den Fernverkehr genutzt wird. Dazu sowie zum generellen Schutz vor Lärm haben wir eine Reihe von Vorschlägen wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, LKW- Nachfahrverbot, Durchfahrtsverbote für den Transitverkehr, Mauterhebung, Tieferlegung der Fahrbahn, usw.
- Danach sofortige Umsetzung der Maßnahmen
Weitere Informationen, Schriftwechsel mit dem Verkehrsministerium: