Die innerörtlichen Maßnahmen der Stufe 1 sind nahezu identisch wieder in die Stufe 2 übernommen worden. Dies deutet darauf hin, dass davon kaum etwas umgesetzt wurde oder diese Maßnahmen unwirksam sind.
Erfreulich ist dagegen, dass der Altstadttunnel nicht mehr als Maßnahme zur Lärmreduktion aufgeführt ist (Begründung siehe Stellungnahme zu Stufe 1).
Erfreulich ist auch, dass es das von uns in der Stufe 1 geforderte und ursprünglich abgelehnte LKW-Durchfahrtsverbot über den Umweg des Luftreinhalteplans inzwischen doch gibt. Allerdings haben wir den Eindruck, dass es nicht wirksam kontrolliert wird. Hier gibt es Verbesserungsbedarf. Die Durchfahrtsverbote sollten auch in die Navigationssystemen eingepflegt werden, damit die LKW-Fahrer Bescheid wissen.
Insgesamt ist festzuhalten: Es ist unklar, ob der Lärmaktionsplan Stufe 1 überhaupt etwas gebracht hat. Die Lärmaktionsplanung soll entsprechend der EU- Verordnung ein ständiger Prozess sein. Mindestens alle 5 Jahre muss er ohnehin fortgeschrieben werden. Daher ist die Erfolgskontrolle ein elementarer Bestandteil jeder Fortschreibung. Ein Plan, dessen Wirksamkeit nicht kontrolliert wird, macht wenig Sinn.