Der Versuch eines Überblicks
(ohne Gewähr, Kritik ist gelb gekennzeichnet)

Es gibt insgesamt 7 unterschiedliche Kartierungen für den Lärmaktionsplan Leonberg. Dies kann zu Verwirrung führen und ist dem veralteten, viel zu komplexen Lärmschutzrecht, den unterschiedlichen Behördenzuständigkeiten sowie den teils undurchsichtigen Verkehrszahlen geschuldet. Die Verkehrszahlen sind die Grundlage für alle Modellrechnungen und damit für die Korrektheit der Ergebnisse.

Die wichtigste Kartierung fehlt allerdings bisher: Eine Karte für den Gesamtlärm über alle Verkehrsarten hinweg. Denn das Ohr des betroffenen Bürgers hört nicht nur eine Lärmart sondern die Mischung aus allen:

Die Kartierung beinhaltet nicht nur Isophonenkarten, sondern auch eine Statistik über die Zahl der betroffenen Einwohner und der Fläche sowie genau festgelegte Berichtspflichten an die EU.

  • Kartierung auf der Basis des EU-Berechnungsverfahrens
    • Straßen (VBUSCH)
      • LUBW- Kartierung der Bundeautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen
        Diese Kartierung ist  zwar unvollständig und basiert auf veralteten Verkehrsdaten, aber sie kann als gute Übersicht über den Einfluss der Autobahnen in Leonberg dienen.
      • Städtische Kartierung aller Straßen, welche das Kriterium der EU-Verordnung zur Verkehrsbelastung erfüllen (> 8200 Kfz/Tag) unabhängig vom zuständigen Baulastträger.
    • Bahn (VBUSCH)
      • EBA-Kartierung der Bahnlinie auf der Basis der Zugzahlen des EBA
      • Städtische Kartierung auf der Basis von Zugzahlen, welche direkt bei der DB AG nachgefragt wurden
        Anmerkung: Es gibt für die Güterzugzahlen der Westlichen Güterzugumgehung Stuttgart (WeGuS) von Zuffenhausen nach Böblingen von der Bahn unterschiedliche Zugzahlen. Sie liegen zwischen 21 und 44 Güterzügen pro Tag. Die Realität sieht nochmals anders aus, wie Messungen von unseren Mitgliedern ergeben haben.
    • Fluglärm
      Die Kartierung des Fluglärms umfasst nur den Rettungshubschrauber am Krankenhaus. Der Fluglärm des Stuttgarter Flughafens wird mit Hinweis auf eine 3- monatige Messung im Stadtteil Ramtel aus dem Jahre 2011 als unerheblich eingeschätzt und daher nicht kartiert. Dies ist zum einen deswegen fragwürdig, weil dies eine zeitlich beschränkte und punktuelle Messung ist und keine Berechnung.  zum anderen weil die Flugrouten in  Richtung Norden sich durchaus auf die Leonberger Gemarkung konzentrieren und der Fluglärm eine nicht zu vernachlässigende Zusatzbelastung in Leonberg darstellt. 
  • Kartierung auf der Basis der deutschen Berechnungsverfahren
    Diese sind in Deutschland zur Bestimmung des konkreten Schutzbedarfs vorgeschrieben, also immer dann, wenn über konkrete Lärmschutzmaßnahmen entschieden wird (z.B. Lärmschutzfenster, Lärmschutzwände, usw.) 
    • Straßen gemäß RLS-90
      Anmerkung: Eine Uraltvorschrift von 1990, deren Novellierung schon seit Jahren überfällig ist.
    • Bahnlinien gemäß Schall03
      Anmerkung: Die Schall -03 wurde im letzten Jahr novelliert, nachdem der Schienenbonus abgeschafft wurde. Leider hat sich dabei weitgehend die Bahnlobby durchgesetzt. Dadurch wurde durch entsprechende geschickte Parametrisierungen zumindest teilweise der Schienenbonus wieder durch die Hintertür eingeführt. Auch bei den Berechnungen für Leonberg ist dies feststellbar, da das EU Verfahren bei gleichen Zugzahlen deutlich mehr Lärmbetroffene feststellt als das Verfahren nach Schall-03.

Die einzelnen Kartierungen mit weiteren Informationen sind - so weit On-Line verfügbar - über die entsprechenden Menu-Punkte anklickbar.