Nach dem unbefriedigenden Beschluss des Bundestags zur Einführung der neuen Bahnlärm- Berechnungsvorschrift Schall03 ( siehe Das Elend der Lärmgesetzgebung) befasst sich derzeit der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf. Die Ausschüsse des Bundesrats haben ungewöhnlich umfangreiche Änderungswünsche für die nächste Bundesratssitzung am 19.9.2014 vorgelegt. Darin sind erstaunlich viele unserer Vorschläge zur Verbesserung der Lärmgesetzgebung übernommen worden.
Die Ausschüsse gehen mit ihren Empfehlungen sogar über das Thema Bahnlärm hinaus und fordern im Grunde genommen eine völlig neue Gestaltung der Lärmgesetzgebung. Dabei könnte eine der Empfehlungen für uns beim laufenden Genehmigungsverfahren für den Entflechtungsstreifen A8/A81 unmittelbar von Bedeutung sein. Sie sieht vor, dass bei Autobahn- Standstreifen , die nach baulichen Maßnahmen als Fahrstreifen genutzt werden, künftig die Verkehrslärmschutzverordnung und deren Neubaugrenzwerten zugrunde gelegt werden sollen. Dies würde bedeuten, dass die derzeitige Argumentation des Regierungspräsidium definitiv nicht mehr funktionieren würde. Denn der Bau eines so genannten 'Entflechtungsstreifen' ist sicherlich als größerer Eingriff zu werten als eine Nutzung des Standstreifens. Das Regierungspräsidium lehnt die direkte Anwendung der Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung derzeit ab, was zur Folge hat, dass kein Lärmschutz benötigt wird.
Für eine weitere ausführliche Kommentierung fehlt momentan die Zeit. Hier der Link auf die Bundesratsdrucksache: